Glossar

Verhandlungsverfahren

Das Verhandlungsverfahren ist neben dem offenen und dem nicht offenen Verfahren, dem Wettbewerblichen Dialog und der Innovationspartnerschaft eine Möglichkeit der Vergabe öffentlicher Aufträge bei EU-weiten Verfahren. Es findet regelmäßig bei ÖPP-Verfahren, die mehrere Leistungsteile wie z.B. Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb umfassen, Anwendung, da es sich um einen Auftrag handelt, der konzeptionelle und innovative Lösungen umfasst und der aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann.

Der Ablauf eines Verhandlungsverfahrens ist seit 2016 u.a. in § 17 VgV und in § 3b EU VOB/A ausführlich beschrieben.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte sind die Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb für Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO und die Freihändige Vergabe für Bauleistungen nach VOB/A mit dem Verhandlungsverfahren vergleichbar.

Die Möglichkeit, auf Grundlage angebotener und bepreister Lösungen die für den Auftraggeber wirtschaftlichste Lösung in einem strukturierten Verfahren auszuschreiben und in einer Wettbewerbssituation zu verhandeln, ist ein struktureller und erheblicher Vorteil eines ÖPP-Verfahrens für den öffentlichen Auftraggeber.

 
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