Die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO) wurde im Februar 2017 bekannt gemacht und ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOL/A. Die UVgO tritt jedoch in den einzelnen Bundesländern erst durch entsprechende landesrechtliche Regelungen in Kraft. Bis Ende 2018 war die UVgO vom Bund und in acht Bundesländern eingeführt.