Glossar

Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)

ÖPP, bis ca. 2005 auch in Deutschland überwiegend als Public Private Partnership PPP bezeichnet, lässt sich abstrakt beschreiben als langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, bei der die erforderlichen Ressourcen (z.B. Know-how, Betriebsmittel, Kapital, Personal) in einen gemeinsamen Organisationszusammenhang gestellt und vorhandene Projektrisiken entsprechend der Risikomanagementkompetenz zwischen den Projektpartnern angemessen verteilt werden.

Die konkrete vertragliche Ausgestaltung ist sehr unterschiedlich, ebenso der Leistungsumfang und die Verteilung von Projektrisiken. Im von der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern 2006 verabschiedeten „Leitfaden zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“ werden mehrere Grundmodelle von ÖPP beschrieben (Erwerbermodell, Inhabermodell, Leasingmodell, Mietmodell, Contractingmodell, Konzessionsmodell, Gesellschaftsmodell ).

Im öffentlichen Hochbau beinhalten ÖPP-Modelle in der Regel Planung-Bauleistung-Finanzierung und Leistungen in der Nutzungsphase. Die meisten ÖPP-Projekte im Hochbau werden von Kommunen im Bildungsbereich, aber auch bei Verwaltungsbauten und Sport- und Freizeiteinrichtungen verwirklicht.

Dabei bleibt in der überwiegenden Zahl der ÖPP-Projekte das Eigentum an den Objekten sowie die Aufgabenverantwortung bei der öffentlichen Hand, es handelt sich somit nicht um eine Privatisierung öffentlichen Eigentums. Auf Bundesebene überwiegen ÖPP-Modelle im öffentlichen Straßenbau.

Auch Totalunternehmer oder Totalübernehmer Modelle können als ÖPP-Modelle bezeichnet werden.

 
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