Das Mietmodell ist eines der ÖPP-Vertragsmodelle siehe dazu ÖPP-Vertragsmodelle. Es entspricht von der Grundstruktur dem Leasingmodell siehe dazu Leasingmodell, allerdings ohne Kaufoption mit zuvor festgelegtem Kaufpreis. Dem öffentlichen Auftraggeber können Mietverlängerungsoptionen oder am Ende der Vertragslaufzeit eine Kaufoption in Höhe des Verkehrswertes der Immobilie eingeräumt werden. Damit liegt das Verwertungsrisiko beim Auftragnehmer, dieser erhält aber auch die Wertsteigerung der Immobilie. Das Mietmodell wird oft als Investorenmodell bezeichnet, siehe dort.
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