Glossar

Leasingmodell

Bei diesem ÖPP-Modell übernimmt der private Auftragnehmer (Leasinggeber) Planung, Bau, Finanzierung und ggf. Betrieb einer Immobilie. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Leasinggebers. Anders als beim Erwerbermodell besteht jedoch keine Verpflichtung zur Übertragung des Gebäudeeigentums am Ende der Vertragslaufzeit. Der öffentliche Auftraggeber (Leasingnehmer) hat vielmehr ein Optionsrecht, die Immobilie entweder zurückzugeben oder zu einem vorab fest kalkulierten Restwert zu erwerben. Neben der Kaufoption sind auch Mietverlängerungsoptionen oder Verwertungsabreden möglich. ÖPP-Leasingverträge werden seit Ende der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts nur noch in Ausnahmefällen ausgeschrieben und vereinbart.

 
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