Glossar

Immobilie

Eine Immobilie bezeichnet unbeweglichen Besitz. In der Immobilienwirtschaft werden folgende Arten von Immobilien unterschieden:

  • Grund und Boden (= unbebaute Grundstücke): Rohbauland, Bauerwartungsland, baureifes Land 
  • Wohnimmobilien zur Selbstnutzung oder zur Vermietung 
  • Gewerbeimmobilien: Geschäftsgrundstücke, Industrie- und Gewerbegrundstücke, Einkaufszentren, Hotels 
  • sonstige Immobilien: Burgen, Schlösser, besondere Baudenkmäler, Freizeitimmobilien.
 
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