Beim ÖPP-Konzessionsmodell verpflichtet sich der private Auftragnehmer, eine bestimmte Leistung unmittelbar für die Bürger auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu erbringen. Im Gegenzug erhält er das Recht, seine Kosten über Entgelte oder Gebühren von Nutzern zu finanzieren. Er steht in unmittelbarer vertraglicher Beziehung zu den Nutzern.
Neben Nutzungsentgelten, z. B. aus Eintrittsgebühren, Mauteinnahmen, usw. können von der öffentlichen Hand zusätzliche Zahlungen (Anschubfinanzierung oder Zuschüsse) erfolgen.
Wegen des Konflikts zwischen betriebswirtschaftlich notwendigen Einnahmen und öffentlich geforderten sozialverträglichen Nutzungsentgelten, sind in Deutschland nur wenige ÖPP-Konzessionsmodelle dauerhaft erfolgreich.
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