Glossar

Inhabermodell

Das ÖPP-Inhabermodell ist das seit vielen Jahren am häufigsten genutzte ÖPP-Vertragsmodell (siehe dazu auch unter ÖPP-Vertragsmodelle ).

Beim Inhabermodell plant, errichtet oder saniert ein privater Auftragnehmer ein von der öffentlichen Hand zu nutzendes Gebäude, das sich - im Unterschied z. B. zum Erwerber- oder Mietmodell - auf einem Grundstück des öffentlichen Auftraggebers befindet. Der öffentliche Auftraggeber (Inhaber des Grundstücks) ist daher bereits mit der Errichtung bzw. Sanierung Eigentümer des Gebäudes oder wird dies vor Beginn der vereinbarten Baumaßnahmen. Für die Nutzungsphase können weitere Leistungen des Auftragnehmers Wartung, Instandhaltung, aber auch andere Gebäudemanagement-Leistungen vereinbart werden.

Die Finanzierung der Planungs- und Bauleistungen erfolgt in der Planungs- und Bauphase in der Regel mittels einer vom Auftragnehmer zu stellenden Bauzwischenfinanzierung. Nach Fertigstellung des Gebäudes ist eine Finanzierung entweder mittels einer vom privaten Auftragnehmer bereitgestellten Endfinanzierung über einen zu vereinbarenden Zeitraum oder auch vollständig bzw. anteilig durch eine Einmalzahlung des öffentlichen Auftraggebers, der dafür ggf. Fördermittel nutzt, möglich.

 
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