Glossar

Fördermittel

Projekte oder Investitionen privater oder öffentlicher Auftraggeber können durch verschiedene Förderinstitutionen (z.B. EU, Bund, Bundesländer, öffentliche und private Institutionen) gefördert werden. Die Förderung erfolgt meist in Form so genannter verlorener (nicht rückzahlbarer) Zuschüsse zur Finanzierung eines Projektes, kann aber auch über zinsfreie Darlehensgewährung erfolgen.

Fördermittelempfänger haben bei Antragstellung und Mittelverwendung die Förderbedingungen des jeweiligen Fördermittelgebers einzuhalten und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen. Es gibt in Deutschland ca. 1.250 Richtlinien zu Förderprogrammen für unterschiedliche Zielgruppen.

Die Einbindung von Fördermitteln in ÖPP-Modelle ist in der Regel möglich. Eine wichtige Voraussetzung ist oft, dass der öffentliche Auftraggeber als Mittelempfänger Eigentümer des Investitionsobjektes ist und über einen Zeitraum von meist 25 Jahren bleibt.

Beim ÖPP-Inhabermodell ist das öffentliche Eigentum am Investitionsobjekt immer gegeben.

In jedem Fall ist die frühzeitige Abstimmung mit der jeweiligen Förderstelle empfehlenswert, da nur wenige staatliche Förderprogramme die Besonderheiten von ÖPP in der Abwicklung explizit berücksichtigen.

 
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