Glossar

Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb

Neben der allgemeinen Vorinformation oder einer Vorinformation zur Verkürzung von Fristen im Vergabeverfahren besteht seit 2016 gemäß § 38 VgV bzw. § 12 EU VOB/A für öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, mit einer Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb den Kreis, dem die Auftragsunterlagen ungehindert zur Verfügung gestellt werden müssen, auf einen Kreis von Interessenten zu begrenzen. Die Vergabeunterlagen müssen nicht mit der Vorinformation, sondern erst mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung zur Verfügung gestellt werden s. Interessenbekundung.

 
Bleiben Sie jederzeit auf dem Laufenden!

Abonnieren Sie unseren VBD-Newsletter mit aktuellen Informationen und Terminen rund um komplexe Infrastrukturprojekte und öffentliche Bauvorhaben.

Bitte geben Sie die Zahlen auf dem Bild in das Feld ein.
 
VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH


© 2021 VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH
Revaler Straße 29, 10245 Berlin, 030.28 52 98-0
030.28 52 98-27, brlnvbd-brtngd


 
 
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen