Die Risikoverteilung wird auch als Risikoallokation bezeichnet und bezeichnet alle Festlegungen zur Verteilung von Projektrisiken zwischen Vertragspartnern.
Im Rahmen eines ÖPP-Vorhabens sollten Risiken zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem privaten Auftragnehmer nach dem Grundsatz verteilt werden, dass ein Risiko jeweils von derjenigen Partei getragen wird, die es am besten beurteilen und beeinflussen kann.
Jede Investitionsmaßnahme birgt bestimmte Risiken für den öffentlichen Auftraggeber. Bei der konventionellen Beschaffung werden diese Risiken vorab oft nicht bewertet. Die Kosten bei Eintritt der Schadensereignisse sind dennoch zu tragen. Bei ÖPP kann ein Teil dieser Risiken auf den privaten Partner übertragen werden.
Übertragene Risiken werden vom privaten Auftragnehmer bei seiner Kalkulation berücksichtigt. Je geringer seine Steuerungsmöglichkeiten sind, desto höher wird der Risikozuschlag ausfallen. Daher ist für jedes Projekt zu analysieren, welche Risiken für den Privaten aufgrund von Erfahrungen oder Einflussmöglichkeiten besser beherrschbar sind und so zu geringeren Kosten auch für die öffentliche Hand führen.
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