Das Forfaitierungsmodell, auch als Werklohnstundungsmodell oder Werklohnforfaitierungsmodell bezeichnet eine Finanzierungsform bei ÖPP, bei dem die öffentliche Hand und ein privates Unternehmen (i.d.R. ein Bauunternehmen) einen Vertrag
( Werkvertrag ) über Planung, Neubau, Modernisierung bzw. Umbau eines Gebäudes schließen und dabei vereinbaren, dass die aus der Realisierung der Maßnahme entstehende Werklohnforderung durch das Unternehmen nach Fertigstellung langfristig gestundet wird. Der private Partner refinanziert sich nach Abnahme und Übergabe des Gebäudes durch den Verkauf der Werklohnforderung (siehe dazu auch Forfaitierung) an ein Kreditinstitut. Das Kreditinstitut stellt die benötigten Finanzierungsmittel in Höhe des Barwertes der Forderungen (Forderungskaufpreis) bereit. Die öffentliche Hand begleicht die Werklohnforderung durch Rückzahlungen an das Kreditinstitut.
Gibt die öffentliche Hand als Forderungsschuldner eine Einredeverzichtserklärung ab, ermöglicht das Forfaitierungsmodell die Finanzierung von ÖPP-Projekten zu kommunalkreditähnlichen Konditionen.
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