Glossar

eVergabe

Seit Oktober 2018 sind alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte nur noch elektronisch abzuwickeln. Dafür stehen verschiedene eVergabe-Systeme zur Verfügung. Für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte können die öffentlichen Auftraggeber bis zum 1.1.2021 noch die Übermittlung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten auf dem Postweg oder per Fax zulassen
(s. § 38 der UVgO ).

 
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