Glossar

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen kurz: VOB ist ein Regelwerk für die Auftragsvergabe und die Ausführung von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber, das häufig auch Bauverträgen in der Privatwirtschaft zu Grunde gelegt wird. Sie ist weder Gesetz noch Rechtsverordnung, sondern hat vielmehr den Rechtscharakter Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Die VOB gliedert sich in 3 Teile. Teil A umfasst Allgemeine Bedingungen über die Vergabe von Bauleistungen VOB/A, die nur die öffentlichen Auftraggeber binden, Teil B regelt die Rechte und Pflichten der Beteiligten nach Vertragsabschluss und die Vergabe von Bauleistungen. Teil C enthält die allgemeinen technischen Vorschriften ATV, in denen festgelegt ist, wie die Bauleistungen auszuführen sind und wo u.a. die einzelnen Bauleistungsgruppen auf Grundlage von DIN-Normen spezifiziert werden.

Die aktuelle Fassung VOB Teil A wurde im Februar 2019 bekannt gemacht; VOB Teil B wurde 2016 aktualisiert; die ATV der VOB Teil C werden laufend erneuert und ergänzt.

 
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