Bei PPP/ÖPP-Modellen trägt das Risiko der Verfügbarkeit des Objektes in der Regel der private Projektpartner. Das heißt, dass der öffentlich Auftraggeber bei entsprechend eingeschränkter Nutzung oder bei Nutzungsausfall auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen die Ratenzahlungen an den privaten Partner kürzen kann.
siehe auch unter Risiko und Risikoverteilung.
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