Der Begriff bezeichnet die parallele Ausschreibung eines Bauprojekts in einem Vergabeverfahren, d. h. sowohl im konventionellen Verfahren (Bauleistung finanziert aus Haushaltsmitteln) als auch als alternative Beschaffung. Ein Beispiel für eine Parallelausschreibung ist die A-B-C-Ausschreibung (siehe dort). Da nur eine Beschaffungsvariante letztlich den Zuschlag erhalten kann, handelt es sich bei einer Parallelausschreibung dem Grunde nach um eine Marktabfrage, die nach § 2 EU Abs. 7 VOB/A bzw. § 28 Abs 2 VgV unzulässig ist.
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