Immobilien-Leasing ist eine besondere Form der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden. Der Leasinggeber ist wirtschaftlicher Eigentümer am Leasingobjekt, der Leasingnehmer zahlt für die Nutzung des Leasingobjektes ein Entgelt (Leasingraten) und hat nach Abschluss der Grundmietzeit ein Optionsrecht, die Immobilie zu erwerben oder zurückzugeben. Für die steuerliche Zuordnung des Wirtschaftsgutes gelten noch immer die Immobilien-Leasingerlasse des BMF vom März 1972 und vom Dezember 1991.
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