Der Funktionsbauvertrag bezeichnet ein im öffentlichen Straßenbau angewandtes ÖPP-Modell, das auf einem Werklohnvertrag (Bauvertrag) basiert.
Im Gegensatz zu den aus den 90iger Jahren bekannten Vorfinanzierungsmodellen übernimmt der Auftragnehmer nicht nur den Bau einer Straße oder eines Straßenabschnitts und finanziert diesen, sondern ist gleichzeitig auch für die Bauerhaltung des Abschnitts über die vereinbarte Vertragslaufzeit verantwortlich.
Der Unterschied zum klassischen Bauvertrag besteht in der Beschreibung der geschuldeten Leistung. Es wird nicht die geschuldete Qualität durch die Beschreibung der verwendeten Materialien und der Bautechnik bestimmt, sondern lediglich mittels der Beschreibung der Befahrbarkeit (Funktion) der Straße über einen längeren, definierten Zeitraum. Für die Finanzierung und die Bauerhaltung können unterschiedliche Laufzeiten vereinbart werden. Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt im Gegensatz zum A-Modell und zum F-Modell vollständig aus öffentlichen Haushaltsmitteln.
Beispiele für Funktionsbauverträge:
© 2021 VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH
Revaler Straße 29, 10245 Berlin, 030.28 52 98-0
030.28 52 98-27, brlnvbd-brtngd