Bei einem Kredit werden die Kreditzinsen entweder variabel vereinbart oder für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Im ersten Fall kann der Zinssatz bei Zinsänderungen auf dem Kapitalmarkt ebenfalls geändert werden. Im zweiten Fall wird der Zins für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird der Zins zu dem dann gültigen Marktzins neu vereinbart. Will man dieses Zinsänderungsrisiko vermeiden, können Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen werden. Bei der Verwendung von Referenzzinssätzen in ÖPP-Ausschreibungsverfahren trägt die öffentliche Hand in der Regel das Zinsänderungsrisiko während der Bauzeit und bis zum Beginn der Endfinanzierung. Das in der verbindlich anzubietenden Finanzierungsmarge enthaltene Risiko trägt der Auftragnehmer bzw. dessen refinanzierende Bank.
© 2021 VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH
Revaler Straße 29, 10245 Berlin, 030.28 52 98-0
030.28 52 98-27, brlnvbd-brtngd