Die Zinsbindungsfrist bezeichnet den Zeitraum, für den der im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz festgeschrieben ist (Festzinsdarlehen). Üblich sind z. Zt. Zinsbindungsfristen von 5, 10, 15 oder 20 Jahren. Die Zinsbindungsfristen und Kosten für die Zinsbindung sind von den Kapitalmarktbedingungen und insbesondere von der Bonität des Kreditnehmers bzw. der Bonität des Projektes abhängig. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist sind bei einem verbleibenden Restsaldo die Tilgung oder eine Anschlussfinanzierung erforderlich.
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