Leasingverträge sind im zivilrechtlichen Sinn Nutzungsüberlassungs- oder atypische Mietverträge. Sie stellen Finanzierungsalternativen dar, bei der das Leasingobjekt (Anlagegüter, Immobilien, Fahrzeuge, usw.) vom Leasinggeber beschafft oder errichtet und finanziert worden ist und dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines Entgelts (Leasingrate) über eine definierte Vertragslaufzeit zur Nutzung überlassen wird. Entsprechende vertraglich vereinbarte Endschaftsregelungen, wie Kaufoptionen oder Andienungsrechte, legen fest, ob der Leasingnehmer oder der Leasinggeber die Verwertung des Leasingobjektes übernimmt.
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