Das Genehmigungsverfahren ist ein Verfahren zum Erlangen behördlicher Genehmigungen, wie z. B. einer Baugenehmigung oder einer kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigung für ein kreditähnliches Rechtsgeschäft;
ÖPP-Verträge mit Endfinanzierung stellen für die öffentliche Hand kreditähnliche Rechtsgeschäfte dar, die in fast allen Bundesländern einer Einzelgenehmigung durch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden unterliegen. Mit der Vereinbarung zur Finanzierung geht die öffentliche Hand langfristige Zahlungsverpflichtungen ein, die – ähnlich wie Bürgschaften – einzelgenehmigungspflichtig sind. ÖPP-Verträge, bei denen lediglich eine Bauzwischenfinanzierung im Risiko des privaten ÖPP-Partners vereinbart ist, sind in der Regel nicht einzelgenehmigungspflichtig.
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