Die grundlegenden Wettbewerbsgesetze sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWB, auch Kartellgesetz genannt, und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das GWB richtet sich gegen Abmachungen, Absprachen und andere Maßnahmen zwischen den Wettbewerbern, die zu einer zumindest teilweisen Ausschaltung des Leistungswettbewerbs führen. Das UWG stellt dagegen Regeln und Mindestanforderungen auf, um eine Übersteigerung des Wettbewerbs durch unlautere Maßnahmen zu verhindern.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte ist seit 1998 im Vierten Teil des GWB geregelt.
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