Glossar

Mietkauf

Als Mietkauf wird eine Spezialform des Investorenmodells bezeichnet, bei der der Eigentumsübergang am Ende der Laufzeit auf den Mietkäufer von Anfang an vertraglich festgelegt ist. Während der Laufzeit zahlt der öffentliche Auftraggeber Mietraten, die sich aus Zins- und Tilgungsanteilen zusammensetzen. Mietkauf entspricht wirtschaftlich einem Ratenkauf. Da es sich beim Mietkauf um einen aufschiebend bedingten Kauf handelt, ist der Mietkäufer von vornherein wirtschaftlicher Eigentümer.

 
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