Glossar

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist ein veräußerliches, vererbliches und belastbares, grundstücksgleiches Recht, auf oder unter einem (fremden) Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten. Es ist in der Regel befristet. Der Erwerb eines Erbbaurechtes unterliegt der Grunderwerbsteuer. Für das Erbbaurecht wird ein besonderes Grundbuch (Erbbaugrundbuch) angelegt. Im Grundbuch des belasteten Grundstücks wird das Erbbaurecht als beschränktes dingliches Recht abgebildet. Als Entgelt ist vom Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber) ein Erbbauzins zu entrichten.

 
Bleiben Sie jederzeit auf dem Laufenden!

Abonnieren Sie unseren VBD-Newsletter mit aktuellen Informationen und Terminen rund um komplexe Infrastrukturprojekte und öffentliche Bauvorhaben.

Bitte geben Sie die Zahlen auf dem Bild in das Feld ein.
 
VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH


© 2021 VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH
Revaler Straße 29, 10245 Berlin, 030.28 52 98-0
030.28 52 98-27, brlnvbd-brtngd


 
 
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen