Das Erbbaurecht ist ein veräußerliches, vererbliches und belastbares, grundstücksgleiches Recht, auf oder unter einem (fremden) Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten. Es ist in der Regel befristet. Der Erwerb eines Erbbaurechtes unterliegt der Grunderwerbsteuer. Für das Erbbaurecht wird ein besonderes Grundbuch (Erbbaugrundbuch) angelegt. Im Grundbuch des belasteten Grundstücks wird das Erbbaurecht als beschränktes dingliches Recht abgebildet. Als Entgelt ist vom Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber) ein Erbbauzins zu entrichten.
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