Wirtschaftlichkeit ist ein Grundprinzip menschlichen Handelns, nach dem mit gegebenen Mitteln ein möglichst hoher Nutzen oder ein angestrebter Nutzen mit dem geringsten Einsatz an Mittel erzielt werden soll. Für die öffentliche Hand ist Wirtschaftlichkeit ein allgemeiner Haushaltsgrundsatz (z.B. nach § 7 BHO oder § 7 der LHO), aber auch ein Grundsatz der Vergabe s. § 97 GWB.
Wirtschaftlichkeit ist dabei die einfache Maßzahl, die das Verhältnis von Ertrag (Leistung) zu Aufwand (Kosten) ausdrückt. Ohne Vergleichs- bzw. Zielwerte ist die Aussagekraft gering. Deshalb sind Wirtschaftlichkeitsvergleiche notwendig.
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