Eine Konzession ist ein entgeltlicher Vertrag, mit dem ein Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen ( Baukonzession ) oder mit der Erbringung von Dienstleistungen ( Dienstleistungskonzession ) beauftragt.
Dabei besteht die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur Nutzung eines Bauwerks bzw. zur Verwertung der Dienstleistungen oder in genanntem Recht zuzüglich einer Zahlung.
Im Unterschied zu einem Bau- oder Dienstleistungsauftrag geht bei der Vergabe einer Bau- oder Dienstleistungskonzession das Betriebsrisiko für die Nutzung des Bauwerks oder für die Verwertung der Dienstleistungen auf den Konzessionsnehmer über.
Für die Vergabe von Konzessionen mit einem Auftragswert oberhalb des EU-Schwellenwertes gilt die Konzessionsvergabeverordnung KonzVgV.
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