Stellungnahme zum ÖPP-Erfahrungsbericht der Rechnungshöfe

22.04.2013

ÖPP-Kompetenzzentren antworten gemeinsam auf die Kritik

Eine Arbeitsgruppe von ÖPP-Kompetenzzentren, in denen Vertreter verschiedener Ministerien der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen mitarbeiten, hat eine Stellungnahme zum „Gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP“ der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder aus dem September 2011 veröffentlicht.

Der Erfahrungsbericht der Rechnungshöfe hat die öffentliche Debatte über ÖPP in den vergangenen anderthalb Jahren mitgeprägt. Allerdings wurden nur wenige inhaltliche Debatten dazu geführt.

Die Stellungnahme der Arbeitsgruppe von ÖPP-Kompetenzzentren begrüßt die Auffassung der Rechnungshöfe, dass ÖPP und die konventionelle Beschaffungsvariante (KBV) grundsätzlich als gleichwertige Handlungsalternativen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig werden neben Gemeinsamkeiten auch unterschiedliche Auffassungen zur Sichtweise der Rechnungshöfe dargestellt und begründet:

„Die Landesvertreter unterstützen die Forderung der Rechnungshöfe nach belastbaren Vergleichsrechnungen, einem kritischen Umgang mit Risiken sowie einem besonderen Augenmerk auf die konkrete vertragliche Ausgestaltung.“ Sie kritisieren aber, dass von den Rechnungshöfen systematisch höhere quantitative und qualitative Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei ÖPP-Vorhaben gestellt werden, als dies bei konventionellen Realisierungen der Fall ist. Es wäre zu berücksichtigen, „dass sich viele der angesprochenen Problemfelder von ÖPP bei der konventionellen Realisierung nur deshalb nicht stellen, weil bei diesen bisher auf deren Darstellung und systematische Vergleichsanalysen verzichtet wurde.“  

Die Arbeitsgruppe fordert daher eine Gleichbehandlung Beschaffungsvarianten, so dass gemäß § 7 BHO/LHO auch bei konventionellen Beschaffungsvorgänge Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen anzustellen sind, die Lebenszyklus-, Transaktions- und  Risikokosten einschließen. Das dies regelmäßig nicht der Fall ist, zeigt auch die fehlende Datenbasis, die die Rechnungshöfe beklagen. „Für die konventionell geplanten und betriebenen Infrastruktureinrichtungen sind bisher keine Ansätze ersichtlich, die ein ähnlich dichtes Monitoring erkennen lassen“, wie es bei ÖPP einerseits durch verschiedenen Verwaltungsvorschriften, andererseits durch die vertraglichen Ausgestaltungen gegeben ist. „Dies betrifft insbesondere die Betriebskosten“. 

Da der Erfahrungsbericht der Rechnungshöfe auf einen Vergleich mit der konventionellen Beschaffungsvariante verzichtet und sich nur auf kritische Aspekte konzentriert, wird nicht deutlich, welche Vorteile aus Sicht der öffentlichen Auftraggeber zu der Entscheidung für ÖPP geführt haben und welche der gesehenen Kritikpunkte – vielleicht sogar im stärkeren Maße – auch bei der herkömmlichen Beschaffung aufgetreten wären. 

Des Weiteren geht die Stellungnahme auf die Darstellung im Haushalt, die Ungleichbehandlung bei Transaktionskosten, die Zuordnung von Innovations- und Einsparpotentialen von ÖPP und die gewählten Verfahren ein.

Insgesamt sieht die Länderarbeitsgruppe im Bericht der Rechnungshöfe eine Einladung zum konstruktiven Dialog über die Beschaffungsalternative ÖPP. Die Stellungnahme selbst leistet einen wichtigen Beitrag für einen solchen ziel- und lösungsorientierten Erfahrungsaustausch und kann dazu beitragen, die öffentliche Debatte über ÖPP wieder zu versachlichen. 

 
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