Summe aller Maßnahmen, die den Kreditgeber vor etwaigen Verlusten schützen sollen. Kreditsicherheiten dienen zur Befriedigung des Kreditgebers, falls der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, den ihm gewährten Kredit zurückzuführen. Sie können Immobilien, Mobilien, Rechte, Forderungen und Ansprüche sein. Bei ÖPP-Forfaitierungsmodellen wird dient der Einredeverzicht des öffentlichen Auftraggebers nach Abnahme des Vertragsobjekts gegenüber dem refinanzierenden Kreditinstitut als Sicherheit.
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