Aktualisierter PPP-Leitfaden in Bayern

03.11.2016

ÖPP als Beschaffungsvariante erfolgreich etabliert

Im Oktober diesen Jahres hat die „Gesprächsrunde PPP“ unter Federführung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr eine zweite, aktualisierte Auflage des Teil 1 des Leitfadens „PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP ZUR REALISIERUNG ÖFFENTLICHER BAUMASSNAHMEN IN BAYERN“ veröffentlicht. Seit dem Erscheinen des ersten PPP-Leitfadens in Bayern 2005 wurden zahlreiche PPP/ÖPP-Projekte verwirklicht, die dazu betrugen, dass sich öffentlich-private Partnerschaften als Beschaffungsvariante auch im Freistaat Bayern etabliert haben.

Die praktischen Erfahrungen aus über 12 Jahren flossen ebenso in die Überarbeitung einzelner Kapitel des Leitfadens ein wie Diskussionsergebnisse aus der „Gesprächsrunde PPP“, an der neben der Obersten Baubehörde, Ministerien, der Oberste Rechnungshof, kommunale und Berufsverbände des Freistaates beteiligt sind.

Die Autoren betonen erneut, dass es sich bei PPP/ÖPP „in erster Linie nicht um ein Finanzierungsmodell, sondern vielmehr um einen umfassenden alternativen Organisations- bzw. Beschaffungsansatz für öffentliche Bauinvestitionen“ handelt.  Im Leitfaden werden 15 Hochbauprojekte und drei Projekte im Brücken- und Straßenbau vorgestellt, die vom Freistaat bzw. von bayerischen Kommunen als PPP/ÖPP-Projekte umgesetzt wurden. Bei fünf dieser Projekte hatte die VBD das Ausschreibungsmanagement übernommen.

In den neu erarbeiteten Vorbemerkungen zur Projektvorstellung wird betont, dass die Entscheidung für ein PPP-Projekt nicht nur ausschließlich auf finanziellen Vorteilen beruhen muss. „Maßgebliche Aspekte können zum Beispiel auch sein, mehrere dringend anstehende Schulsanierungsprojekte (beispielsweise wegen unaufschiebbarer Maßnahmen zum Schutz von Leib und Leben, aufgrund von Mängeln des Brandschutzes oder der Standsicherheit) gleichzeitig in Angriff zu nehmen und zeitnah fertigstellen zu können. Auch das Fehlen einer kompetenten Bau- und Liegenschaftsverwaltung in einer Kommune oder zumindest deren personelle Unterbesetzung kann hier ein zusätzliches, aber nicht alleiniges Entscheidungskriterium für ein PPP-Konzept sein.“

 
Bleiben Sie jederzeit auf dem Laufenden!

Abonnieren Sie unseren VBD-Newsletter mit aktuellen Informationen und Terminen rund um komplexe Infrastrukturprojekte und öffentliche Bauvorhaben.

Bitte geben Sie die Zahlen auf dem Bild in das Feld ein.
 
VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH


© 2021 VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH
Revaler Straße 29, 10245 Berlin, 030.28 52 98-0
030.28 52 98-27, brlnvbd-brtngd


 
 
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen