EU-Schwellenwerte leicht angehoben

22.03.2012

Neue EU-Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen

In seiner Sitzung am 10. Februar 2012 hatte der Bundesrat der “Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge” erwartungsgemäß zugestimmt (BRats-Drs. 859/11). Damit wurden die Schwellenwerte an die der EU-Verordnung Nr. 1251/2011 (ABl. L 319 vom 02.12.2011, S. 43) angepasst. 

Im Vergleich zu den alten Werten, wurden die neuen Schwellenwerte leicht angehoben und betragen für Bauaufträge nach VOB/A 5.000.000 € netto und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach VOL/A und VOF 200.000 € netto. Auch für die Liefer- und Dienstleistungen in den Geltungsbereichen der Sektorenrichtlinie (Energieversorgung, Trinkwasserversorgung, Verkehr) und der Verteidigungs- und Sicherheitsvergaberichtlinie sowie für Liefer- und Dienstleistungen der obersten und oberen Bundesbehörden wurden die Schwellenwerte leicht angehoben.

Die neuen Werte sind am 22. März 2012 dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt ( (Jahrgang 2012 Teil I, Nr. 14, S. 488) in Kraft getreten.

 
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