Gleiche Förderbedingungen

02.02.2006

Baden-Württemberg verbessert die Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP)

Mit Kabinettsbeschluss vom 31.12.2006 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die bestehenden Förderprogramme für ÖPP-Vorhaben geöffnet. Zukünftig gelten zum Beispiel bei der Schulbauförderung, der Sportstättenförderung, die Feuerwehrförderung und bei der Krankenhausförderung für die öffentlichen Eigenrealisierung und ÖPP die gleichen Förderbedingungen. „Es gibt also keine Benachteiligung mehr für PPP-Projekte“, sagte Wirtschaftsminister Ernst Pfister.

Gleichzeitig kündigte Pfister an, dass das Wirtschaftsministerium einen Leitfaden zum Thema „PPP und Mittelstand in Baden-Württemberg“ erstellen werde, der den mittelständischen Betrieben im Land als Orientierungshilfe dienen soll. Bereits jetzt kämen der Mittelstand bei PPP-Projekten zum Zuge. Dennoch soll die Einbindung mittelständischer Betriebe bei PPP weiter verbessert werden.

 
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