Neustrukturierung des KfW-Infrastrukturprogramms

07.07.2005

Die Fördergrenze für ÖPP-Projekte wird auf von 5 auf 10 Millionen Euro angehoben

Die KfW-Förderbank verändert zum 1. August 2005 ihr Förderangebot für die Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Das KfW-Infrastrukturprogramm wird dann durch drei eigenständige Finanzierungsangebote ersetzt: den KfW-Kommunalkredit, das KfW-Förderprogramm „Kommunal Investieren“ und das KfW-Förderprogramm „Sozial Investieren“. Letzteres richtet sich an alle gemeinnützigen Organisationsformen zur Refinanzierung von Investitionen in die soziale Infrastruktur.

Der KfW-Kommunalkredit ersetzt die bisherige Direktkreditvariante des KfW-Infrastrukturprogramms. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigengesellschaften oder kommunale Zweckverbindung. Finanziert werden 50 Prozent des Kreditbedarfs mit einer Laufzeit von 20 oder 30 Jahren zu einem einheitlichen Zinssatz für alle Kommunen. Eine Förderhöchstgrenze gibt es nicht. Wie bereits seit Anfang des Jahres geregelt, sind privatrechtliche Unternehmen für diese Variante nicht mehr antragsberechtigt.

Das KfW-Förderprogramm „Kommunal Investieren“ entspricht weitestgehend der Bankdurchleitungsvariante des KfW-Infrastrukturprogramms und richtet sich vorrangig an Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund. Weiterhin aber werden so genannte „Forfaitierungsmodelle“ unabhängig von der Rechtsform oder der Gesellschafterstruktur des Förderungsverkäufers refinanziert werden, wenn der Forderungsschuldner eine Einredeverzichtserklärung abgibt. Damit können bei Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP bzw. PPP) auch weiterhin 75 Prozent der Gesamtinvestitionskosten zinsgünstig refinanziert werden.

Gegenüber dem KfW-Infrastrukturprogramm ergeben sich zwei wesentlichen Änderungen. Zum einen wurde der Kredithöchstbetrag von 5 auf 10 Millionen Euro angehoben, so dass künftig auch wieder größere Vorhaben bis zu einem Investitionsvolumen von 13,3 Millionen Euro maximal von der KfW-Förderung profitieren können.

Zum anderen führt die KfW ein neues Zinssystem ein, das die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers und die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten bei der Ermittlung eines individuellen Zinssatzes berücksichtigt. Insgesamt hat die KfW sieben Preisklassen definiert. Orientiert man sich am KfW-Unternehmerkredit oder dem KfW-Umweltprogramm, bei denen dieses risikogerechte Zinssystem bereits angewendet wird, sind Preisunterschiede von bis zu 3 Prozent p.a. möglich.

Bei den meisten ÖPP-Modellen wirken sich diese Zinsunterschiede allerdings nur während der Zwischenfinanzierung aus. Nach Forfaitierung der Forderungen und Abgabe der Einredeverzichtserklärung durch die Kommune liegt der Zinssatz 0.45 Prozentpunkte unterhalb des Maximalzinses der niedrigsten Preisklasse A. Die VBD geht davon aus, dass ÖPP-Modelle während der Endfinanzierung auf ähnlichem Zinsniveau wie bisher refinanziert werden können. Wie sich diese Veränderung auf die Finanzierung von ÖPP-Vorhaben auswirken wird, muss die zukünftige Marktentwicklung zeigen.

 
Bleiben Sie jederzeit auf dem Laufenden!

Abonnieren Sie unseren VBD-Newsletter mit aktuellen Informationen und Terminen rund um komplexe Infrastrukturprojekte und öffentliche Bauvorhaben.

Bitte geben Sie die Zahlen auf dem Bild in das Feld ein.
 
VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH


© 2021 VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH
Revaler Straße 29, 10245 Berlin, 030.28 52 98-0
030.28 52 98-27, brlnvbd-brtngd


 
 
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen