Glossar

Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit VSVgV

Diese Verordnung gilt für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen im Sinne des § 104 Abs.1 GWB. Sie gilt für alle Liefer- und Dienstleistungsaufträge in diesem Bereich; für Bauaufträge gelten ausgewählte Paragrafen der VSVgV sowie Abschnitt 3 der VOB/A.

 
VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH


© 2021 VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH
Revaler Straße 29, 10245 Berlin, 030.28 52 98-0
030.28 52 98-27, brlnvbd-brtngd


 
 
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen