Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit VSVgV
Diese Verordnung gilt für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen im Sinne des § 104 Abs.1 GWB. Sie gilt für alle Liefer- und Dienstleistungsaufträge in diesem Bereich; für Bauaufträge gelten ausgewählte Paragrafen der VSVgV sowie Abschnitt 3 der VOB/A.
Erweiterungsneubau für die Kreisverwaltung im Landeskreis Peine
Durch die Zentralisierung mehrerer Verwaltungsstandorte ist der Neubau wirtschaftlicher als die bisherige Unterbringung der Büros
351 Wohnungen durch die GESOBAU AG in Berlin Pankow
Durch Planen und Bauen aus einer Hand schneller zu günstigem Wohnraum
Neubau einer Zweifeld-Sporthalle in Reinfeld
Ersatzneubau einer sanierungsbedürftigen Zweifeldsporthalle für die Matthias-Claudius Grundschule
Bahnhof Sangerhausen
Realisierung im Rahmen eines ÖÖP-Modells durch die Wohnungsbaugesellschaft Sangerhausen (SWG)
Sanierung des Aggertal-Gymnasiums in Engelskirchen
Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verschiedener Varianten vorab führt zu einer optimierten Aufgabenstellung für die Sanierung des Aggertal-Gymnasiums.