Das Gesamtvergabeverfahren oder auch Ganzheitliche Beschaffung sind Bezeichnungen für Vergabeverfahren, bei denen im Unterschied zur losweisen Vergabe der öffentliche Auftraggeber eine Gesamtlösung ausschreibt und vergibt. Bei Hochbaumaßnahmen heißt das, dass in einem Verfahren sowohl der Entwurf eines Gebäudes als auch die Bauleistungen und ein Gesamtpreis angeboten werden. Eine Gesamtvergabe ist nach § 93 Abs. 4 GWB zulässig. Siehe dazu auch
Ausschreibung.