EUROSTAT ist das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft.
Im Jahre 2016 hatte EUROSTAT gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank EIB Leitlinien entwickelt, wie ÖPP-Verträge statistisch zu behandeln sind. Dies gilt vor allem für die Frage, ob ÖPP-Verträge auf die Schuldenbilanz eines öffentlichen Haushalts anzurechnen sind.