Der Diskontierungszinssatz, auch als Abzinsungszinssatz bezeichnet, ist der Zinssatz mit dem Beträge, die in der Zukunft anfallen, auf einen Bezugszeitpunkt (t0) abgezinst werden, um den Barwert zu errechnen. Je höher der Diskontierungszinssatz ist und je später die Zahlung erfolgt, umso niedriger ist der Barwert.
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht jährlich Kalkulationszinssätze für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die von den Bundesbehörden zu verwenden sind.
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