Neue KfW-Konditionen

04.09.2014

Abschlag für Forfaitierungsmodelle erhöht

Im KfW-Programm 148 „IKU-Investitionskredit | Kommunale und Soziale Unternehmen“ können „Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform, ihres Gruppenumsatzes und ihrer Gesellschafterstruktur) im Rahmen von Forfaitierungsmodellen“ ebenfalls Förderkredite beantragen. Auf diese Weise wird die Einbindung von zinssubventionierten Finanzierungsmitteln der Förderbank des Bundes auch in alternative Beschaffungsmodelle möglich, bei denen ein Gesamtauftragnehmer Partner für die Leistungen „Bauen und Finanzieren aus einer Hand“ wird.

Für dieses Programm passt die KfW in unregelmäßigen Abständen ihre Zinskonditionen an die aktuellen Marktbedingungen an. Im August 2014 waren davon nicht nur die in den Konditionenübersichten ausgewiesenen Soll-Zinsen betroffen. Nicht sofort ersichtlich, aber für alternative Beschaffungsmodelle von großer Bedeutung, wurde auch der Abschlag für Forfaitierungsmodelle von ehemals 0,45 % p.a. erhöht. Im neuen Merkblatt heißt es: „Bei der Refinanzierung im Rahmen von Forfaitierungsmodellen gilt ab Inkrafttreten des Forfaitierungsvertrages (Forderungsankauf) der Maximalzins der Preisklasse A (Sollzins) abzüglich 0,80 Prozentpunkte“.

Bei 20 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bedeutet das momentan z.B. (Stand: 03.09.2014) einen Nominalzins 1,10 % p.a. Damit sind ist die Einbindung von KfW-Mitteln im Moment wieder sehr attraktiv für kommunale Bauvorhaben.

Da die KfW die Konditionen nicht täglich anpasst, schwankt die Vorteilhaftigkeit des KfW-Programms im Vergleich zu den Kommunalkreditkonditionen der üblichen Geschäftsbanken. Hier ist für jeden Einzelfall ein stichtagsbezogener Vergleich – ggf. auch in Form von Szenario-Analysen – unerlässlich.

 
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