Eurocodes werden bauaufsichtlich verbindlich

01.07.2012

Eurocodes lösen DIN-Normen im konstruktiven Ingenieurbau ab

Die Eurocodes (EC) sind grundlegende europäische Normen für die Tragwerksplanung. Sie wurden in den letzten Jahrzehnten erarbeitet, um europaweit einheitliche Bemessungsregeln zu erhalten. Im Bereich Bauwesen lösen sie in Deutschland bisher gültige DIN-Normen ab. Die Einführung ab 1. Juli 2012 wird in der Bundesrepublik Deutschland durch Landesrecht geregelt, so dass in den Bundesländern unterschiedliche Einführungsvorschriften und –fristen gelten.

Die Eurocodes sind in 10 Hauptgruppen (EC 0 bis EC 9) untergliedert, die den gesamten konstruktiven Ingenieurbau umfassen. Zu jedem dieser Teile gibt es einen Nationalen Anhang, der landesspezifische Festlegungen enthält.

Die Hauptgruppen:

  • EC 0 – Grundlagen der Tragwerksplanung
  • EC 1 – Einwirkungen auf Tragwerke
  • EC 2 – Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
  • EC 3 – Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
  • EC 4 – Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton
  • EC 5 – Bemessung und Konstruktion von Holzbauten
  • EC 6 – Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten
  • EC 7 – Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik
  • EC 8 – Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben
  • EC 9 – Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken

 
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