Glossar

Gebrauchsabnahme

Die Gebrauchsabnahme bezeichnet die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass genehmigungspflichtige Bauwerke oder Anlagen den Vorschriften entsprechend errichtet wurden. Das amtliche Prüfprotokoll wird als Gebrauchsabnahmeschein bezeichnet.

 
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