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Private
Anbieter sind – bedingt durch eigene wirtschaftliche Interessen
– ständig bemüht, durch neue Ideen Wettbewerbsvorteile
zu erzielen. Diese Innovationskraft des Marktes umfasst bei PPP-Hochbau-Projekten
sowohl die Gestaltung von Vertrags- und Finanzierungsmodellen als
auch bautechnische und organisatorische Lösungen. Ein Beispiel
dafür ist das Nutzungsüberlassungsmodell, das von den
Anbietern entwickelt wurde, um die Transaktionskosten einzusparen,
die bei Leasing und Mietkaufgeschäften mit Erbbaurecht anfallen.
Die Innovationskraft des Marktes kommt jedoch nur dann voll zum
Tragen, wenn die am Markt einzukaufenden Leistungen in einem Gesamtpaket
in den Wettbewerb gestellt werden und die Ausschreibung den Anbietern
genügend Spielraum für eigene Gestaltungen zur Erzielung
von Effizienzgewinnen bietet. Der Lebenszyklusansatz in Zusammenhang
mit der Vergabe von Leistungen aus allen „Lebensphasen“
einer Immobilie, stellt das umfassendste Anreizsystem für den
Privaten dar, nicht nur die Investitionskosten, sondern die Gesamtkosten
der Immobilie zu optimieren. Je detaillierter dagegen die Vorgaben
sind, umso weniger kann die Innovationskraft des Marktes genutzt
werden. Der Wettbewerb beschränkt sich auf den Preis, was zu
ruinösen Folgen für die Bauwirtschaft führen kann.
Bewährt haben sich funktionale Ausschreibungen, in denen
nur die entsprechenden Qualitätsstandards festgelegt werden.
Bei Verbindung verschiedener Leistungen in einem Paket besteht ein
wirtschaftliches Interesse der privaten Anbieter an einer Gesamtlösung,
bei der die verschiedenen Leistungen (Planung, Baukosten, Finanzierung,
Betrieb) von Beginn an aufeinander abgestimmt werden.
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