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Projektbeispiel: Neubau des Justizzentrums Meiningen,
Ausschreibungsmanagement und Wirtschaftlichkeitsvergleich durch die VBD, 1998

 
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Nutzung der Innovationskraft des Marktes

Private Anbieter sind – bedingt durch eigene wirtschaftliche Interessen – ständig bemüht, durch neue Ideen Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Diese Innovationskraft des Marktes umfasst bei PPP-Hochbau-Projekten sowohl die Gestaltung von Vertrags- und Finanzierungsmodellen als auch bautechnische und organisatorische Lösungen. Ein Beispiel dafür ist das Nutzungsüberlassungsmodell, das von den Anbietern entwickelt wurde, um die Transaktionskosten einzusparen, die bei Leasing und Mietkaufgeschäften mit Erbbaurecht anfallen.

Die Innovationskraft des Marktes kommt jedoch nur dann voll zum Tragen, wenn die am Markt einzukaufenden Leistungen in einem Gesamtpaket in den Wettbewerb gestellt werden und die Ausschreibung den Anbietern genügend Spielraum für eigene Gestaltungen zur Erzielung von Effizienzgewinnen bietet. Der Lebenszyklusansatz in Zusammenhang mit der Vergabe von Leistungen aus allen „Lebensphasen“ einer Immobilie, stellt das umfassendste Anreizsystem für den Privaten dar, nicht nur die Investitionskosten, sondern die Gesamtkosten der Immobilie zu optimieren. Je detaillierter dagegen die Vorgaben sind, umso weniger kann die Innovationskraft des Marktes genutzt werden. Der Wettbewerb beschränkt sich auf den Preis, was zu ruinösen Folgen für die Bauwirtschaft führen kann.

Bewährt haben sich funktionale Ausschreibungen, in denen nur die entsprechenden Qualitätsstandards festgelegt werden. Bei Verbindung verschiedener Leistungen in einem Paket besteht ein wirtschaftliches Interesse der privaten Anbieter an einer Gesamtlösung, bei der die verschiedenen Leistungen (Planung, Baukosten, Finanzierung, Betrieb) von Beginn an aufeinander abgestimmt werden.

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