- Mitarbeit bei der Erstellung vom Vorinformation und Vergabebekanntmachung
- Vorbereitung der Verdingungsunterlagen
- Unterstützung bei Auswahl der Bewerber nach Teilnahmewettbewerb
- Auswertung und Vergleich der Angebote
- Beratung bei Bietergesprächen und Vertragsverhandlungen
- Begleitung des Genehmigungsverfahrens
- Wirtschaftlichkeitsvergleiche bzw. Public Sector Comparator
(PSC)
- Interessenbekundungsverfahren
Die
meisten PPP-Projekte werden aufgrund des Investitionsvolumens europaweit
ausgeschrieben. In der Regel sollte das Verhandlungsverfahren nach
europaweitem, öffentlichem Teilnahmewettbewerb genutzt werden.
Dafür entwerfen wird die Texte für die Vorinformation
und die Vergabebekanntmachung. In einigen Fällen ist sinnvoll,
vorab in einem Markterkundungsverfahren die Bereitschaft der Privaten
zu prüfen, die gewünschte Leistung anzubieten.
Bei Erstellung der Verdingungsunterlagen erarbeiten wir die Abschnitte,
das Vergabeverfahren, die Vorgaben für die Vertragsgestaltung,
die Finanzierung und den Betrieb betreffen. Bei den weiteren Abschnitten
moderieren die Abstimmungsprozesse zwischen den einzelnen Verwaltungseinheiten
oder zusätzlichen externen Dienstleistern. Notwendige Rechtsberatung
und -gutachten, Planungs- oder Projektsteuerungsleistungen können
aber auch von unseren langjährigen Partnern unter unserer Koordination
erbracht werden.
Geeignete Kriterien für die die Auswahl der Bewerber nach
dem Teilnahmewettbewerb zu finden und diese transparent zu dokumentieren,
gewinnt in den Vergabeverfahren zunehmend Bedeutung. Auf Grundlage
unsere Erfahrung entwickeln wir gemeinsam mit dem Auftraggeber eine
projektspezifische Bewertungsmatrix und beraten bei der Analyse
der Bewerbungen.
Nach Eingang der Angebote übernehmen wir deren Auswertung
hinsichtlich der Finanzierung und der Wirtschaftlichkeit. Mit Hilfe
dynamischer, finanzmathematischer Verfahren und der Berücksichtigung
der unterschiedlichen Risikofaktoren erstellen wir eine Rangfolge
der Angebote. Im Falle funktionaler Ausschreibungen fließen
dabei auch Kriterien zur Bewertung des Entwurfes ein. Für diesen
Vergleich und die Risikobewertung nutzen wir durch das PPP-Kompetenzzentrum
des Bundes anerkannte Methoden und bringen unsere langjährige
Erfahrung ein.
Falls gewünscht, nehmen wir auch an den Bietergesprächen
teil, um eine Optimierung der Angebote hinsichtlich der öffentlichen
Interessen zu erreichen und prüfen anschließend die Vertragsentwürfe,
damit die wirtschaftlichen Ergebnisse der Ausschreibung fixiert
werden.
Diese Verträge stellen für die öffentliche Hand
kreditähnliche Rechtsgeschäfte dar, die in den meisten
Fällen der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde
bedürfen. Das entsprechende Genehmigungsverfahren begleiten
wir durch die Erarbeitung des geforderten Wirtschaftlichkeitsvergleiches
bzw. des Public Sector Comparators (PSC), dessen Methoden wir vorab
mit den zuständigen Gremien, z.B. der Kommunalaufsicht oder
dem Landesrechnungshof, abstimmen.
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