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Das Gutachten „PPP im öffentlichen Hochbau“ unterscheidet sechs grundlegende PPP-Vertragsmodelle, wobei Kombinationen zwischen verschiedenen Komponenten der einzelnen Modelltypen denkbar sind:
- PPP-Inhabermodell, PPP-Contactingmodell: Errichtung oder Sanierung von Gebäuden oder Anlagen, die im Eigentum der öffentlichen Hand verbleiben
- PPP-Erwerbermodell: die öffentliche Hand erwirbt Eigentum spätestens bei Vertragsende
- PPP-FM-Leasing, PPP-Vermietungsmodell: die öffentliche Hand nutzt die Gebäude und Anlagen nur zur Miete, verfügt aber gegebenenfalls über eine Kaufoption bei Vertragsende
- PPP-Gesellschaftsmodell: als Auftragnehmer der vorgenannten Modelle fungiert eine Projektgesellschaft, an der die öffentliche Hand und private Gesellschaften beteiligt sind
- PPP-Konzessionsmodell: Vergabe einer Bau- oder Dienstleistungskonzession an ein privates Unternehmen
Die Modelle werden auch als ÖPP-Modelle bezeichnet.
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