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Sonderform des Mietkaufs von Immobilien. Ein privater Investor (oft Objektgesellschaft) erhält das Recht das Grundstück des öffentlichen Auftraggebers zu nutzen, um darauf ein Gebäude zu errichten oder zu sanieren (Nutzungsrecht). Nach Abschluss der Bauarbeiten überlässt die Objektgesellschaft dem öffentlichen Auftraggeber das Objekt, der die Aufwendungen der Objektgesellschaft für die Realisierung der Maßnahme über eine vereinbarte Zeit in Form eines Nutzungsentgeltes zurückführt (Nutzungsüberlassung).
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