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PPP-Modell, bei dem die Kommune von Anfang an das notarielle Ankaufsrecht zum Erwerb des Objekts zum Restwert zum Ende der Grundmietzeit erhält. Als Vorteile für die öffentliche Hand werden vor allem genannt: die feste Kalkulationsbasis durch eine über die gesamte Laufzeit (bis auf die Zinsanpassung) konstante Leasingrate, die Beschleunigung und Verbilligung des Bauvorhabens, die Zahlung einer Kostenmiete (zzgl. der Verwaltungskosten der Leasinggesellschaft) und ggf. die volle Realisierung des Wertzuwachses. Aufgrund der Kaufoption liegt das juristische und wirtschaftliche Eigentum beim Immobilienleasing in der Regel beim Leasinggeber.
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