Veräußerliches und vererbliches, grundstücksgleiches Recht, auf oder unter einem (fremden) Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Es ist in der Regel. befristet. Für das Erbbaurecht wird ein besonderes Grundbuch (Erbbaugrundbuch) gebildet. Als Entgelt ist ein Erbbauzins zu entrichten.