In
Göttingen plante das Land Niedersachsen zur Verbesserung der
wissenschaftlichen Arbeitsbedingungen, die bisher auf mehrere Standorte
verteilten Fakultät für Physik der Universität durch
einen Neubau zusammenzufassen.
Zielsetzung
Ziel war es, das Projekt als drittvorfinanziertes Vorhaben im Rahmen
des Hochschulbaufördergesetzes anzumelden. Die Beantragung
der Mitfinanzierung sollte so rasch wie möglich erfolgen, da
der zur Verfügung stehende Fördertopf – oft auch
als „Leasing-Korridor“ bezeichnet – begrenzt war.
Das Projekt wurde von einer Arbeitsgruppe der Bauabteilung der
Oberfinanzdirektion Hannover vorbereitet, in der sowohl Vertreter
der zuständigen Ministerien und des Staatshochbauamtes als
auch der zukünftigen Nutzer der Gebäude mitarbeiteten.
Als Beratungsunternehmen wurde die VBD Beratungsgesellschaft für
Behörden beauftragt, die gemeinsam mit dem Auftrageber das
Realisationskonzept erarbeitete.
Vergabeverfahren
Nach Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium wurde am 31. August
1999 ein Verhandlungsverfahren nach europaweitem Teilnahmewettbewerb
ausgelobt und die Ausschreibung nach dem so genannten A-B-C-Verfahren
durchgeführt. Insgesamt bewarben sich 27 Unternehmen, von denen
je sieben für jedes Los durch die Projektgruppe ausgewählt
und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden.
Prüfung der Angebote
Die 27 eingegangenen Angebote- und Nebenangebote für Los B
und C wurden hinsichtlich der Finanzierung und Wirtschaftlichkeit
durch die VBD ausgewertet und verglichen. Die angebotenen Bauleistungen
wurden durch Arbeitsgruppe der Oberfinanzdirektion geprüft.
Auf Grundlage dieser ersten Auswertung und der fortlaufenden Prüfung
wurde das Verhandlungsverfahren zunächst mit allen, dann mit
fünf und später mit drei Bietern fortgesetzt.
Nach sorgfältiger Auswertung der Angebote für die Lose
A, B und C als auch einem ausführlichen Vergleich der Alternativen
durch die VBD wurde unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Kostenbestandteile und Risiken, im Februar 2000 das beste Angebot
für Los C als das insgesamt wirtschaftlichste ermittelt. Diesem
Angebot der DKI lag ein Baupreis von 44,4 Mio. € der Firma
DYWIDAG zugrunde, welches gleichzeitig auch das wirtschaftlichste
Bauangebot für Los A darstellte.
Wirtschaftlichkeitsvergleich
In der anschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die
ebenfalls durch die VBD Beratungsgesellschaft für Behörden
mbH erstellt wurde, wurden gemäß den Vorgaben des Planungsausschusses
für den Hochschulbau laufzeitgleiche Kalkulationszinssätze
zugrunde gelegt. Alle im Ausschreibungsverfahren erzielten Vorteile
wie die Verringerung der Baukosten von ursprünglich 59,8 Mio.
€ auf 44,4 Mio. € oder die Verkürzung der Bauzeit
auf 31 Monate wurden auch für die Alternative Eigenbau unterstellt.
Zusätzlich wurden die Baunebenkosten und die Risiken während
der Bauzeit nach den Vorgaben des Bundes für beide Alternativen
berücksichtigt.
Unter diesen Prämissen fiel die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
sehr knapp aus. Die ermittelten Barwerte betrugen für die herkömmliche
Beschaffung 52.143.868 €, für das gewählte Nutzungsüberlassungsmodell
52.101.835 €. Damit war die so genannte Drittvorfinanzierung
günstiger als die alternative Beauftragung von Los A mit Eigenfinanzierung
des Landes.
PPP-Modell
Das angebotene und später abgeschlossene Vertragswerk besteht
aus einem Nutzungsrechtsvertrag und einem Nutzungsüberlassungsvertrag.
Das Land Niedersachsen räumt der Objektgesellschaft gegen Entgelt
das Recht ein, auf seinem Grundstück das Universitätsgebäude
zu errichten. Der Auftragnehmer beauftragt Planer und Generalunternehmer
und verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, das Universitätsgebäude
in der angebotenen Qualität und zum vertraglich vereinbarten
Termin errichten zu lassen und anschließend dem Auftraggeber
zur entgeltlichen Nutzung zu überlassen. Der Auftraggeber bleibt
Eigentümer des Grundstücks. Über ein Nutzungsentgelt
erstattet der Landkreis der Objektgesellschaft deren Aufwendungen
für Planung, Bau und Finanzierung über 20 Jahre. Die Betriebsvorrichtungen
werden über 10 Jahre finanziert.
Risikoverteilung
Die Risikoverteilung wurde wie folgt geregelt: Während der
Bauzeit trug der Auftragnehmer Bauherrenrisiken, Preis- und Terminrisiken
und das Risiko der Insolvenz des Generalunternehmers, ebenso das
Schnittstellenrisiko. Die Zwischenfinanzierung blieb im Risiko der
Bank. Während der Nutzungsdauer verbleiben die Risiken aus
Mängelbeseitigung, Unterhaltung und Betrieb ebenso wie das
Risiko des Untergangs und der dauerhaften Nichtbenutzbarkeit des
Gebäudes beim Auftraggeber.
Fazit
Nach Bestätigung der Mitfinanzierung des Vorhabens durch den
Bund konnten die umfangreichen Vertragsverhandlungen im Juli 2000
abgeschlossen werden. Im Oktober 2000 erfolgte die Grundsteinlegung.
Der Neubau der Fakultät für Physik in Göttingen ist
als außerordentlich komplexes Projekt einzustufen. Dies betraf
sowohl das Vergabeverfahren, die baulichen Anforderungen für
wissenschaftliche Labore als auch die Vorgaben hinsichtlich des
Naturschutzes. Dennoch konnte die Fakultät für Physik
nach nur 30monatiger Bauzeit am 31.März 2003 fristgerecht und
mit der vereinbarten Qualität übergeben werden. Die vertraglich
fest vereinbarten Kosten, die gegenüber der ursprünglichen
Planung um 25% verringert waren, wurden eingehalten.
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