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Fakultät der Physik an der Uni Göttingen (Foto © Constantin Meyer)

In der Bauphase (Foto © Constantin Meyer)

 
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Uni Göttingen
In Göttingen plante das Land Niedersachsen zur Verbesserung der wissenschaftlichen Arbeitsbedingungen, die bisher auf mehrere Standorte verteilten Fakultät für Physik der Universität durch einen Neubau zusammenzufassen.

Zielsetzung

Ziel war es, das Projekt als drittvorfinanziertes Vorhaben im Rahmen des Hochschulbaufördergesetzes anzumelden. Die Beantragung der Mitfinanzierung sollte so rasch wie möglich erfolgen, da der zur Verfügung stehende Fördertopf – oft auch als „Leasing-Korridor“ bezeichnet – begrenzt war.

Das Projekt wurde von einer Arbeitsgruppe der Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Hannover vorbereitet, in der sowohl Vertreter der zuständigen Ministerien und des Staatshochbauamtes als auch der zukünftigen Nutzer der Gebäude mitarbeiteten. Als Beratungsunternehmen wurde die VBD Beratungsgesellschaft für Behörden beauftragt, die gemeinsam mit dem Auftrageber das Realisationskonzept erarbeitete.

Vergabeverfahren

Nach Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium wurde am 31. August 1999 ein Verhandlungsverfahren nach europaweitem Teilnahmewettbewerb ausgelobt und die Ausschreibung nach dem so genannten A-B-C-Verfahren durchgeführt. Insgesamt bewarben sich 27 Unternehmen, von denen je sieben für jedes Los durch die Projektgruppe ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden.

Prüfung der Angebote

Die 27 eingegangenen Angebote- und Nebenangebote für Los B und C wurden hinsichtlich der Finanzierung und Wirtschaftlichkeit durch die VBD ausgewertet und verglichen. Die angebotenen Bauleistungen wurden durch Arbeitsgruppe der Oberfinanzdirektion geprüft. Auf Grundlage dieser ersten Auswertung und der fortlaufenden Prüfung wurde das Verhandlungsverfahren zunächst mit allen, dann mit fünf und später mit drei Bietern fortgesetzt.

Nach sorgfältiger Auswertung der Angebote für die Lose A, B und C als auch einem ausführlichen Vergleich der Alternativen durch die VBD wurde unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kostenbestandteile und Risiken, im Februar 2000 das beste Angebot für Los C als das insgesamt wirtschaftlichste ermittelt. Diesem Angebot der DKI lag ein Baupreis von 44,4 Mio. € der Firma DYWIDAG zugrunde, welches gleichzeitig auch das wirtschaftlichste Bauangebot für Los A darstellte.

Wirtschaftlichkeitsvergleich

In der anschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die ebenfalls durch die VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH erstellt wurde, wurden gemäß den Vorgaben des Planungsausschusses für den Hochschulbau laufzeitgleiche Kalkulationszinssätze zugrunde gelegt. Alle im Ausschreibungsverfahren erzielten Vorteile wie die Verringerung der Baukosten von ursprünglich 59,8 Mio. € auf 44,4 Mio. € oder die Verkürzung der Bauzeit auf 31 Monate wurden auch für die Alternative Eigenbau unterstellt. Zusätzlich wurden die Baunebenkosten und die Risiken während der Bauzeit nach den Vorgaben des Bundes für beide Alternativen berücksichtigt.

Unter diesen Prämissen fiel die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sehr knapp aus. Die ermittelten Barwerte betrugen für die herkömmliche Beschaffung 52.143.868 €, für das gewählte Nutzungsüberlassungsmodell 52.101.835 €. Damit war die so genannte Drittvorfinanzierung günstiger als die alternative Beauftragung von Los A mit Eigenfinanzierung des Landes.

PPP-Modell

Das angebotene und später abgeschlossene Vertragswerk besteht aus einem Nutzungsrechtsvertrag und einem Nutzungsüberlassungsvertrag. Das Land Niedersachsen räumt der Objektgesellschaft gegen Entgelt das Recht ein, auf seinem Grundstück das Universitätsgebäude zu errichten. Der Auftragnehmer beauftragt Planer und Generalunternehmer und verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, das Universitätsgebäude in der angebotenen Qualität und zum vertraglich vereinbarten Termin errichten zu lassen und anschließend dem Auftraggeber zur entgeltlichen Nutzung zu überlassen. Der Auftraggeber bleibt Eigentümer des Grundstücks. Über ein Nutzungsentgelt erstattet der Landkreis der Objektgesellschaft deren Aufwendungen für Planung, Bau und Finanzierung über 20 Jahre. Die Betriebsvorrichtungen werden über 10 Jahre finanziert.

Risikoverteilung

Die Risikoverteilung wurde wie folgt geregelt: Während der Bauzeit trug der Auftragnehmer Bauherrenrisiken, Preis- und Terminrisiken und das Risiko der Insolvenz des Generalunternehmers, ebenso das Schnittstellenrisiko. Die Zwischenfinanzierung blieb im Risiko der Bank. Während der Nutzungsdauer verbleiben die Risiken aus Mängelbeseitigung, Unterhaltung und Betrieb ebenso wie das Risiko des Untergangs und der dauerhaften Nichtbenutzbarkeit des Gebäudes beim Auftraggeber.

Fazit

Nach Bestätigung der Mitfinanzierung des Vorhabens durch den Bund konnten die umfangreichen Vertragsverhandlungen im Juli 2000 abgeschlossen werden. Im Oktober 2000 erfolgte die Grundsteinlegung. Der Neubau der Fakultät für Physik in Göttingen ist als außerordentlich komplexes Projekt einzustufen. Dies betraf sowohl das Vergabeverfahren, die baulichen Anforderungen für wissenschaftliche Labore als auch die Vorgaben hinsichtlich des Naturschutzes. Dennoch konnte die Fakultät für Physik nach nur 30monatiger Bauzeit am 31.März 2003 fristgerecht und mit der vereinbarten Qualität übergeben werden. Die vertraglich fest vereinbarten Kosten, die gegenüber der ursprünglichen Planung um 25% verringert waren, wurden eingehalten.

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